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Schulaussteiger

Verfasst: Di Dez 14, 2021 2:41 pm
von schulweesenbypia
Mal ehrlich, müsstet ihr keine Busse bezahlen oder hättet ihr keine „Konsequenzen“, dann würdet ihr euere Kinder ganz klar morgen zu Hause behalten.

Es ist wohl wirklich Zeit dass jeder seinen eigenen Weg geht.

Hat jemand von euch sehr viel Geld? Bitte, dann würdest du unsere Bussgelder übernehmen?
Nur im Falle der Fälle…

Vielleicht würde das ja helfen…
Es gibt sooo viele verzweifelte Eltern…

Eltern müssen einfach handeln. Und das Problem ist zur Zeit, dass sie mit diese Bussgeldern und Strafsnzeigf. Ect. Nicht klar kommen.

Re: Schulaussteiger

Verfasst: Di Dez 14, 2021 3:02 pm
von Freedom03
Wenn Kinder bis 10 Jahren nicht strafmündig sind, was würde denn ab 10 Jahren passieren, wenn ein Kind die Maske weigert und es deswegen genötigt, diskriminiert oder nach Hause geschickt wird?

Re: Schulaussteiger

Verfasst: Di Dez 14, 2021 3:07 pm
von admin
Das Kind könnte, wenn der Kanton gegen das Kind rechtswidrige Massnahme ergreifen möchte, selbst bestraft werden. Die Frage ist, ob so etwas politisch gewagt würde. Letztlich kann niemand dafür bestraft werden seine Gesundheit zu schützen. Jeder in diesem Land kann sich der Maskenpflicht entziehen. Es kann nicht sein dass ein Kind über die Schulpflicht dazu genötigt wird von Medizinern als gefährlich angesehen Massnahmen zu ertragen.

Re: Schulaussteiger

Verfasst: Di Dez 14, 2021 3:24 pm
von Corinne
Darf ich Fragen wie es grundsätzlich Rechtlich aus sieht, ab wann dürfen Bussen ausgestellt werde?

Re: Schulaussteiger

Verfasst: Di Dez 14, 2021 3:27 pm
von admin
Aus unserer Sicht gibt es keine Berechtigung für das ausstellen von Bussen wegen Verletzung der Schulpflicht, wenn das unter zehnjährige Kind sich weigert die Maske aufzusetzen.Beim älteren Kind sind weitergehende Fragen zu stellen. Wenn es aus gesundheitlichen Gründen, weil es eine Gefährdung für sich sieht, die Maske ablehnt, wäre die Schule gehalten eine Lösung zu finden die den Besuch der Schule ermöglicht.

Was derzeit versucht wird ist das Recht zu beugen. So etwas kann man natürlich immer tun. Aber es ist nicht rechtstaatlich.

Re: Schulaussteiger

Verfasst: Di Dez 14, 2021 3:45 pm
von schulweesenbypia
Bei uns wurden ab dem erste Tag Bussen gezählt.
Bis jetzt sind es 4000.00
Uuund wir haben eine „Androhung“ dass die KESB eine Meldung bekomme..

Re: Schulaussteiger

Verfasst: Di Dez 14, 2021 4:47 pm
von admin
Sie scheinen eine Schule zu haben die relativ fanatisch vorgeht. Busen zu verteilen heisst noch nicht das diese rechtsgültig sind. Hatten Sie Schriftwechsel mit der Behörde? In welchem Kanton ist das?

Vielleicht sollte der Fall einmal näher betrachtet werden. Wenden Sie sich doch an unsere Rechtsteam: piu.li@piu.li