Attest der Schule hinterlegen?

Allgemeine Fragen beantworten wir gerne hier. Kompliziertere Fälle, die nicht öffentlich besprochen werden sollen oder bei denen intensivere, individuelle Fragen bestehen, beantworten wir unter piu.li@piu.li
Antworten
Gini
Mitglieder
Beiträge: 4
Registriert: Mi Dez 15, 2021 9:24 pm

Attest der Schule hinterlegen?

Beitrag von Gini »

Eine Rechtliche Frage: darf die schule eine Kopie des Attestes bekommen? Steht ja in der verordnung kann und nichts von müssen? Für mich sieht es so aus als ob die schuelen den auftrag bekommen haben so viele Atteste wie möglich zu bekommen so das dan gegen die Ärzte Vorgegangen werden kann. Würde mich über eine Antwort sehr freuen, da unsere Schule auf eine Kopie besteht.

Lg Gini
admin
Site Admin
Beiträge: 318
Registriert: Mo Nov 29, 2021 12:50 pm

Re: Attest der Schule hinterlegen

Beitrag von admin »

Es sieht für uns genauso aus. Wir wissen sogar von fällen wo Ärzte durch ein Volksschulamt angezeigt worden sind. Wir empfehlen Ihnen das folgende Vorgehen:

Machen Sie ein Foto vom Attest auf ihrem Tablett oder Handy. Zeigen Sie das Attest der Lehrperson. Ihr Tablett oder Handy geben Sie natürlich nicht aus der Hand und lassen es auch nicht abfotografieren.

Wenn eine Kopie gewünscht wird: Schwärzen sie Namen und Adresse. Sagen Sie dem Empfänger dass sie aus Gründen unfairen Vorgehens verschiedene Behörden ihren Arzt schützen. Jede Person, die es möchte, kann persönlich bei Ihnen das Dokument einsehen. Es wird jedoch weder kopiert noch herausgegeben.
Gini
Mitglieder
Beiträge: 4
Registriert: Mi Dez 15, 2021 9:24 pm

Re: Attest der Schule hinterlegen?

Beitrag von Gini »

Danke für die Antwort

unsere Schule sagt uns das wir dies müssen, wen wir das Attest nicht kopieren lassen, müssen unsere Kinder Maske tragen. Sie haben unser Sohn bereits genötigt Maske zu tragen.

Lg Gini
admin
Site Admin
Beiträge: 318
Registriert: Mo Nov 29, 2021 12:50 pm

Re: Attest der Schule hinterlegen?

Beitrag von admin »

Melden Sie sich hier im Beratungsforum oder unter Piu.li@Piu.li
Carmen
Mitglieder
Beiträge: 2
Registriert: Mi Dez 22, 2021 6:57 pm

Re: Attest der Schule hinterlegen?

Beitrag von Carmen »

Von uns verlangt die Schulleitung das Einreichen UND eine Begründung des Attests.
Hat jemand Erfahrung mit dem Schwärzen des Arztnamens?
Herzlichen Dank.
admin
Site Admin
Beiträge: 318
Registriert: Mo Nov 29, 2021 12:50 pm

Re: Attest der Schule hinterlegen?

Beitrag von admin »

Je nach Kanton wird das Original verlangt oder eine lesbare Kopie. In manchen Kantonen werden die Attests vom Kantonsarzt geprüft und nach seiner Meinung nach als gültig oder ungültig beurteilt. Oftmals wird einem auf einem Tablett präsentierte Attest nicht akzeptiert. Es gibt auch Fälle wo notariell beglaubige Atteste nicht akzeptiert werden.
Isabel
Mitglieder
Beiträge: 3
Registriert: Do Dez 16, 2021 1:05 pm

Re: Attest der Schule hinterlegen?

Beitrag von Isabel »

Hoi Zusammen,
ich möchte von der SL eine Bestätigung, dass sie die Daten der Maskenbefreiung meiner Kleinen vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben. Auf welches Gesetz:Artikel kann ich mich beziehen?
Herzlichen Dank
admin
Site Admin
Beiträge: 318
Registriert: Mo Nov 29, 2021 12:50 pm

Re: Attest der Schule hinterlegen?

Beitrag von admin »

Guten Abend

In den vor Verordnungen des Kantones steht welche Regeln für das Attest gelten. Lassen Sie sich von der Schule die entsprechenden Bestimmungen nennen. Sie müssen Ihnen in ihrem Kanton die Gesetzes Grundlagen für ihr Handeln benennen.

Wenn Sie Fragen haben, wie sie vorgehen sollen weil die Schule Ihnen Auskunft verweigert oder sie Hilfe bei der Formulierung rechtliche Anliegen benötigen, wenden Sie sich bitte an piu.li@piu.li.
admin
Site Admin
Beiträge: 318
Registriert: Mo Nov 29, 2021 12:50 pm

Re: Attest der Schule hinterlegen?

Beitrag von admin »

Carmen hat geschrieben: Do Jan 06, 2022 4:29 pm Von uns verlangt die Schulleitung das Einreichen UND eine Begründung des Attests.
Hat jemand Erfahrung mit dem Schwärzen des Arztnamens?
Herzlichen Dank.

In vielen Kantonen wird das nicht akzeptiert. Dabei ist nicht die Frage was rechtlich zulässig ist, sondern was einen Rechtsstreit auslösen kann. Mit unter ist es sinnvoll, die Situation von externen hinterfragen zu lassen.
Antworten

Zurück zu „🔎 Beratungs- und Rechtsdienst des Vereins PIU“