Bildungspflicht-Schulpflicht
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Bildungspflicht-Schulpflicht
Bitte PIU könnt ihr dazu etwas herausfinden ob das Wort „Schulpflicht“ mit dem Wort „Bildungspflicht“ juristisch gleichzusetzen ist?
Re: Bildungspflicht-Schulpflicht
Guten Abend. Grundsätzlich unterscheiden sich die Begriffe. Bildung als Pflicht bedeutet, dass Eltern ihren Kindern eine Bildung ermöglichen müssen. Schule als Pflicht bedeutet, dass Eltern die Kinder zur Schule schicken müssen. Wir befürworten eine Bildungspflicht, jedoch keine Schulpflicht.
Zu Ihrer Frage müssen wir jedoch anmerken:
Wie diese beiden Begriffe im rechtlichen Kontext zu verstehen sind, ist abhängig von der jeweiligen gesetzlichen Bestimmung. Mitunter kann es sein dass der Gesetzgeber nicht präzise formuliert.
Eventuell können Sie Ihre Frage präzisieren oder mit einem Bildschirmfoto, welches hier eingestellt werden kann, erklären?
Zu Ihrer Frage müssen wir jedoch anmerken:
Wie diese beiden Begriffe im rechtlichen Kontext zu verstehen sind, ist abhängig von der jeweiligen gesetzlichen Bestimmung. Mitunter kann es sein dass der Gesetzgeber nicht präzise formuliert.
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