SH: Testen erzwingen - Mail eines Schulleiters

Für alle Schulprojekte, Privatunterricht und Anfragen und Ideen ist dieses Forum. Ebenfalls könnt ihr Probleme an der öffentlichen Schule thematisiert.
Antworten
admin
Site Admin
Beiträge: 319
Registriert: Mo Nov 29, 2021 12:50 pm

SH: Testen erzwingen - Mail eines Schulleiters

Beitrag von admin »

DA160C16-E22F-4028-91DC-0F87689D8DE3.jpeg
DA160C16-E22F-4028-91DC-0F87689D8DE3.jpeg (110.65 KiB) 3609 mal betrachtet

(Wer wegen der Maske nicht in der Schule erscheinen darf, kann die Testpflicht nicht verletzten)

Email eines Schulleiters im Kanton Schaffhausen vom Sonntag, den 19.12.2021
Die Email liegt uns vor


"Sollten ihre Kinder die Teilnahme am Spucktest im Rahmen des Breiten Testens verweigern, so ist die Durchführung eines wöchentlichen Tests beim Kinderarzt oder in einem Testzentrum eine Möglichkeit. Eine entsprechende Bestätigung ist in diesem Falle wöchentlich der SL vorzulegen.
Bei Erziehungsberechtigten resp. Kindern, die ein Testing verweigern bin ich vom Kanton angewiesen den klassischen Disziplinarweg zu absolvieren.

Bezüglich der Maskentragpflicht ist die einzige Alternative ein Attest von einem Arzt. Dieses muss der SL vorgelegt werden. Ich bin verpflichtet dieses dem Kanton zur Prüfung zuzuschicken. Bei Kindern, die ein solches Attest vorweisen können, bin ich verpflichtet für adäquate Sicherheitsmassnahmen zu sorgen. Diese werden sich aus Distanz und allenfalls Plexiglasscheiben zusammensetzen."
admin
Site Admin
Beiträge: 319
Registriert: Mo Nov 29, 2021 12:50 pm

Re: SH: Testen erzwingen - Mail eines Schulleiters

Beitrag von admin »

Kommentar unseres Justiziars

Wer nicht an einem Test teilnimmt, soll, gemäss dieses Schulleiters, mit Disziplinarmassnahmen belegt werden. Dies sähe so der Kanton vor, es gäbe eine entsprechende Weisung an den Schulleiter. Über das Weisungsrecht des Kantons an den Schulleiter der Gemeinde oder Schulgemeinde möchte ich hier nichts weiter ausführen.

Über die Art der Disziplinarmassnahme äussert sich der Schulleiter hier nicht. Wahrscheinlich wird es bei besonders fanatischen Schulleitungen darauf hinauslaufen, dass die Kinder im Rahmen eines Schulausschlussverfahrens von der Schule ausgeschlossen werden und dann, nach dem Ausschluss von der Schule, es heisst, die Kinder würden die Schulpflicht verletzten. In einigen Kantonen wird dies verbunden mit dem Hinweis, nach einigen Tagen auch die KESB zu informieren oder informieren zu müssen.

Wir halten dieses Vorgehen für skandalös, rechtswidrig und nicht von der Rechtsprechung gedeckt. Insbesondere durch unsere Dokumentation zu dem "Röhrliskandalt" vom August 2021, den wir gut dokumentiert haben und die Ermittlungen des Corona Untersuchungsausschusses über die Frage der Sicherheit und Anwendbarkeit verschiedener Test, sehen wir keinen Rechtsschutz für das Vorgehen des Kantons.

Wichtig ist der Schule die richtigen Fragen zu stellen und es nicht zu einer "schuldhaften Nichttestung" durch ihr Kind kommen zu lassen. Sie sollten begründete Fragen und Zweifel geltend machen und nach dem Prinzip: "Testen ja, aber..." das Testregime der Regierung hinterfragen und transparent machen. Denn Testen wäre ja in Ordnung, wenn die Tests nicht in begründetem Verdacht stünden, Schaden an der Gesundheit der Kinder anzurichten. Dies gilt zumindest dann, wenn der Test mit einer Spüllösung verbunden ist. Bei einfachen Spuchtests ohne Spüllösung beim Kinderarzt, liegt aus unserer Sicht keine Gesundheitsgefährdung vor, die Kosten sollten vom Kanton übernommen werden bzw. werden meistens vom Kanton übernommen.

M. Schäfer
Justiziar / Mediator / Low Case Management

Fragen hierzu? piu.li@piu.li
FrauHandsgilehrerin
Mitglieder
Beiträge: 2
Registriert: Sa Jan 01, 2022 7:02 pm

Re: SH: Testen erzwingen - Mail eines Schulleiters

Beitrag von FrauHandsgilehrerin »

Das kann ja gar nicht sein, denn wir haben ja keine Testpflicht im Kanton SH. Siehe Richtlinien S.18
Dateianhänge
14AFFC99-CA40-417F-991D-0245B1F67BA2.jpeg
14AFFC99-CA40-417F-991D-0245B1F67BA2.jpeg (768.82 KiB) 3226 mal betrachtet
admin
Site Admin
Beiträge: 319
Registriert: Mo Nov 29, 2021 12:50 pm

Praxis des Testens - Stigmatisierung

Beitrag von admin »

Momentan geht vieles durcheinander und überschlägt sich.

Die hier beschriebene Praxis ist das, was man im Kanton Graubünden bereits vor den Sommerferien 2021 eingeführt hat. Es führt zu zwei Kategorien von Schülern. Und das ist gewollt. Die "ungerüsteten" werden automatisch verdächtigt infiziert zu sein und gehen wie die einzeln getesteten In Quarantäne. Anscheind gibt es auch hier wieder eine führende Hand, die in den Kantonen zum selben Ergebnis führt.
FrauHandsgilehrerin
Mitglieder
Beiträge: 2
Registriert: Sa Jan 01, 2022 7:02 pm

Re: SH: Testen erzwingen - Mail eines Schulleiters

Beitrag von FrauHandsgilehrerin »

Ich finde es suspekt, dass ein SH SL ein solches Mail verschickt haben soll. Da es im Kanton SH keine Testpflicht gibt!
Über die Testerei muss man gar nicht schreiben, es geht um eine Falschaussage, die scheinbar ein SH SL gemacht haben soll… wäre spannend welcher SL so was rauslässt. Welche SG?!
Antworten

Zurück zu „Kanton Schaffhausen“