Diskussionen / Aktuelles

Veranstaltungen, Versammlungen, Aktivitäten und Demonstratione können hier am schwarzen Brett von allen angezeigt werden. Sie müssen in einen Zusammenhang zu Schule, Schülern, Homeschooling und Freiheit der Bildung stehen.
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admin
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Diskussionen / Aktuelles

Beitrag von admin »

Hier habt ihr die Möglichkeit zum Thema Privatunterricht und Homeschooling, zur Tagespolitik betreffend unserer Kinder, dem Verhalten der Schulen und Schulbehörden zu schreiben was euer Herz begehrt. Wir schauen in diesem Kanal nach den wichtigsten Informationen und stellen Sie auch auf Telegramm.

Wie beantworten wir auch allgemeine Fragen.
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Re: Diskussionen / Aktuelles

Beitrag von admin »

Team Qualitätssicherung
Wer von den hier in der Gruppe anwesenden Personen kann Eltern Tipps Empfehlungen für Schulbücher 📚, Lehrmitteln, Leistungstest geben? piu.li@piu.li
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Fehlerhaftes externes Dokument in der Telegramm Gruppe

Beitrag von admin »

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EBF2567F-5BED-45B6-AE51-22ED951191C4.jpeg (247.18 KiB) 2136 mal betrachtet
Rechtshinweise
Fehlerhaftes externes Dokument in der Telegramm Gruppe

⚠️ Hinweis zum externen Dokument⚠️
Im nächsten Dokument gibt es einen Fehler. Bei Verletzung der Schulpflicht haben die meisten Kantonen eine gesetzliche Regelung im Schulgesetz oder Bildungsgesetz mit einer Busse von bis zu 5000 Fr. bei vorsätzlicher Verletzung der Schulpflicht. Eine Busse nach dem „Bundesgesetz
über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten 
des Menschen“ führt ist bereits bei fahrlässiger Verletzung mit bis zu 5000 Fr. angedroht. Das bedeutet, dass ein Kind ab 10 Jahren, welches das Testen verweigert, mit einer Busse von über 5000 Fr. bestraft werden könnte, beziehungsweise deren Eltern. Das so genannte verweigern von einem Test würde dann auch zu einem Schulausschluss durch die Schulleitung führen. Mit dem Schulausschluss wird dann der Vorwurf der vorsätzlichen Verletzung der Schulpflicht einhergehen. Dies kennen wir bereits aus individuellen Fallbegleitungen und Entscheiden diverser Schulbehörden. Somit käme dann, soweit eine solche Busse rechtsgültig ist, die Busse wegen Schulpflichtverletzung noch hinzu. Ein ähnliches Spiel wird nachher bei den Impfungen erwartet.

Resümee:
Ein Kind das nicht zur Schule geht verletzt die Schulpflicht aber nicht das Epidemien-Gesetz. Die rechtlichen Risiken beim verletzendes Epidemiengesetzes sind somit noch höher.

Rechtshinweis
Die hier gemachten Ausführungen sind summarisch und im Einzelfall zu prüfen. Sie sind keine verbindliche Rechtsberatung und ersetzen keine individuelle Beratung.
Amshorie

Maskenbefreiung: man braucht kein Attest

Beitrag von Amshorie »

Gestern hat sich Heinz Raschein auf seinem Telegramkanal (https://t.me/heinzraschein) zur Maskenfrage geäussert. Da mich seine Hinweise sehr bestärkt haben, teile ich sie mit euch. Im Covid-Gesetz steht tatsächlich gar nichts über eine Maskentragepflicht, habe es gerade nachgelesen.
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DIE EWIGE MASKENFRAGE

Sehr geehrter Herr B.

Sie brauchen kein Attest. Schauen Sie auf meinem Kanal nach. Mögliche Aussagen lauten:

- „Ich kann aus persönlichen Gründen, die ich nicht bekanntgeben muss, keine Gesichtsverhüllung tragen.“

- „Ich habe mehrere nichtmedizinische Gründe im Sinne der Verordnung, über die ich aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Auskunft gebe.“

- „Können Sie mir eine Kontrollbefugnis zeigen? - Worauf berufen Sie sich?“

- „Die bundesrätliche Verordnung ist nach sechs Monaten abgelaufen, und der Bundesrat hat keinen Gesichtsverhüllungszwang ins Covid-Gesetz geschrieben.“

- „Ich gebe Ihnen meine Adresse. Damit haben Sie alles, was Sie brauchen, um eine eventuelle Strafanzeige gegen mich auszustellen, danke und auf Wiedersehen.“

- „Ich kann keine Gesichtsverhüllung überstülpen, da ich nichts dazu Geeignetes besitze. In der Schweiz herrscht Vertragsfreiheit, die der Bundesrat nicht ausser Kraft setzen kann. Von meiner Vertragsfreiheit mache ich dahingehend Gebrauch, dass ich weder eine Maske kaufe, noch ausleihe, noch mir schenken lasse. Folglich kann ich auch keine aufsetzen. „

Ihr müsst Euren Erfindergeist aktivieren, dann findet Ihr noch tausend andere Antworten.

LG
Heinz Raschein
heinz.raschein@spin.ch
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Wer haftet bei Maskenpflicht und Buchempfehlung von Heinz Raschein:
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Sehr geehrte Eltern qqq

....

Zu den Risiken des Gesichtsverhüllungszwanges empfehle ich Ihnen das Buch von Stefan W. Hockertz, „Generation Maske“, ISBN 978-3-86445-819-4.

Wer immer an unterster Stelle Massnahmen mit Gefahrenpotential anordnet (und das ist der Gesichtsverhüllungszwang eindeutig), kommt damit in die persönliche Haftung, straf- und zivilrechtlich. Wir brauchen dazu leider das geeignete Personal in den Gerichten, wohin noch ein weiter Weg ist. - Dass er sich andernfalls strafbar mache, ist gequirlter Humbug, das findet er nicht einmal in der verfassungswidrigen Verordnung des Bundesrates. Die Verantwortung für Eure Kinder übernehmt Ihr, indem Ihr Euch diesen grundlagenlosen (da die Beweislast bei der Gegenseite liegt), somit willkürlichen und für alle schädlichen Anordnungen konsequent widersetzt. Damit tragt Ihr auch zu einem früheren Ende des Spuks bei.

In St. Gallen empfehle ich mit bisher guten Rückmeldungen: Rolf Rempfler, Advokatur am Falkenstein. Sie können ihm Grüsse ausrichten und dieses Mail zeigen.

LG
Heinz Raschein
heinz.raschein@spin.ch
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