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Frage: Faktisches Zwingen zu Tests

Verfasst: Fr Jan 28, 2022 8:01 am
von Anahata
Die Schule Winterthur macht keine Spucktests mehr.
Sie zwingen mich nun mein Kind per PCR Test zu testen, da er sonst nicht mehr zur Schule darf(er ist Autist und hat ne Maskendispens)
Ansonsten müsse ich ihn zu Hausr beschulen.
Ich bin Alleinerziehend und müsdte Mo/mi/fr arbeiten.
Das Kind ist sowieso schon verstört wegen den ganzen ständig ändernden Sachen.
Dürfen sie dass?

Faktisches Zwingen zu Tests

Verfasst: Fr Jan 28, 2022 8:52 am
von admin
Guten Tag

Gegen den Willen medizinische Massnahmen zu erzwingen, entspricht nicht den internationalen Menschenrechten, zu deren Einhaltung sich die Schweiz verpflichtet hat. Diese Verpflichtungen stehen rechtlich sogar über der Bundesverfassung. Eine Rechtsprechung zu diesen Fragen gibt es noch nicht, bzw. sie ist sehr jung, teilweise nicht auf Ebene des Bundesgerichtes und kann so auch nicht als gefestigt bezeichnet werden.

Vom BAG wissen wir, dass verschiedene Tests gar nicht zugelassen sind bzw. nicht der Aufsicht unterstehen. Auch hier müsste man prüfen, wie die aktuelle Situation in Ihrem Falle ist und ob die geforderten Massnahmen nicht sogar dem Nürnberger Kodex (Nürnberger Ärzteprozess) widersprechen.
https://dg-pflegewissenschaft.de/wp-con ... gKodex.pdf

Wir kennen die Schriftwechsel mit Ihrer Schule und die Argumentation Ihrer Schule nicht, weshalb eine rechtliche verbindliche Einschätzung der Situation nicht auf Basis der von Ihnen mitgeteilten Angaben erfolgen kann. Es wäre wichtig mit den vorhandenen Dokumenten und dem Sachverhalt sich die Situation anzuschauen, um Ihnen Rat zu geben und die Situation lösen zu helfen. Sie können uns mit den entsprechenden Beilagen unter Piu.li@piu.li anschreiben, wir werden Ihnen antworten.

Freundliche Grüsse
Verein PIU - Homeschooling -
Rechtsdienst
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