Rechtliche Voraussetzungen für das Homeschooling
Rechtliche Voraussetzungen für das Homeschooling
Es gibt ein Schulgesetz und eine Schulverordnung. Das Schulgesetz hat die Nummer 421.000 und die Schulverordnung finden Sie unter 421.010. Beide Gesetze finden Sie im Bündner Rechtsbuch. Art. 18 des Schulgesetzes stell den Privatunterricht unter Bewilligungspflicht und Aufsicht. Die Art. 12 der Verordnung zum Schule Gesetz gibt im Privatunterricht die Vorgaben fuer die Qualifikation. Dort heisst es: Lehrpersonen an Privatschulen und für den Privatunterricht müssen die gleichen Voraussetzungen für die Unterrichtsberechtigung erfüllen die Lehrpersonen öffentlichen Volksschule. Art. 10 des Schulgesetzes spricht von der Schulpflicht. Dort steht unter Passage drei: die Schulpflicht kann auch in Institutionen der Sonderschulung, in Privatschulen oder durch Privatunterricht erfüllt werden.