Spannende neue Richtlinien Homeschooling Thurgau

Es geht los, die erste Anfrage aus dem Thurgau.
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admin
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Spannende Regelung für zwölf Wochen im Schuljahr

Beitrag von admin »

Aargau light Liberalisierung im Kanton Thurgau?

Die neue Regelung über die Richtlinie vom 27.01.2022 im Kanton Thurgau eröffnet neue Spielräume in der Zusammenarbeit mit der Schule, dem Kanton und externen Anbietern von Homeschooling Lösungen.

Neu ist im Gegensatz zur alten Regelung Fern-Schulung durch eine Lehrperson innerhalb der zwölf Wochen Regelung möglich.

Neu entscheidet die Schule alleine bei dieser zwölf Wochen Regelung.

Es ist klug den Home-Unterricht mit der zwölf Wochen Regelung zu beginnen und einen Antrag am Jahresende mit einer Art Probeunterricht zu verbinden.

In normalen Zeiten kann man so bereits im März aussteigen und im neuen regulär Schuljahr starten. Das ist auch sinnvoll für die Kinder. Wenn nicht gerade Corona Massnahmen in der Schule sind…

Da diese Regelung einmal im Schuljahr genutzt werden kann, ist es denkbar, bei Bewilligungsproblemen, mit dieser Lösung die letzten drei Monate des Schuljahres und die ersten drei Monate des neuen Schuljahres abzudecken.

So können die Kinder über eine Lösung der Schule beispielsweise im April, Mai und Juni 2022 und im August September und Oktober 2022 über eine Schulbewilligung mit Fernunterricht Lösung unterrichtet werden.

Man bräuchte dann eigentlich nur die Bewilligung ab Mitte Oktober durch eine reguläre Bewilligung des Kantons Thurgau…

Individuelle Lösungskonzepte und Hilfe bei der Kommunikation mit der Schulbehörde und im Kanton, oder Antragstellung im Kanton über unseren PIU Rechtsdienst möglich: piu.li@piu.li
admin
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Anfechtbare oder nichtige Teile der Richtlinie

Beitrag von admin »

:P Es gibt einige Bestimmungen in der Richtlinie die einer richterlichem Überprüfung wahrscheinlich nicht standhalten können oder sogar nicht sind.

1. Altersdiskriminierung ist laut Bundesverfassung nicht erlaubt. Ich denke hier könnte man im Zweifel im Rahmen einer bundesgerichtlichen Entscheidung Abhilfe schaffen.
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2. Der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Willkürverbotder Bundesverfassung wirft hier einige Probleme auf. Ebenfalls besteht die rechtliche Frage, ob die Richtlinie die Gesetzgebung, welche vom Volk mitzuentscheiden ist, aushebeln kann.
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admin
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Gesetzliche Grundlagen für die Richtlinien

Beitrag von admin »

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Das Gesetz lässt gar keine Lerngruppen zu. Diese sind nur über die Richtlinien erlaubt. Die Richtlinien beziehen sich jetzt willkürlich auf fünf Personen und zwei Haushalte.

Durch die Aufhebung der Richtlinien beziehungsweise der Möglichkeit von Lerngruppen, würde letztlich nur ein Privathaushalt laut Gesetz für eine Lerngruppe zugelassen sein. Dies war im Jahre 2017 liberaler geregelt worden. Hier muss auf Gesetzesebene etwas verändert werden.

Da der Kanton verlangt dass die Kinder einen grossen sozialen Kontakt haben, ist die Schliessung der Möglichkeit Lerngruppen durch mehrere Familien zu bilden gegebenenfalls einen Grund für ein rechtliches Vorgehen.

Durch die Gesetzgebung ist es dem Stimmbürger entzogen auf Gesetzesebene über die Gleichwertigkeit des Unterrichts entscheiden.
Amshorie

Begriff "Zyklus"

Beitrag von Amshorie »

2. Privatunterricht von sechs bis zwölf Unterrichtswochen

2.1. Die Bewilligung von Privatunterricht von sechs bis zwölf Unterrichtswochen liegt in der Kompetenz der Schulgemeinden. Sie ist nur einmal pro Zyklus möglich.


Ein Zyklus, das bedeutet nach Lehrplan 21 einmal innerhalb von 4 Jahren.

1. Zyklus: Kindergarten bis 2.Klasse
2. Zyklus: 3.-6. Klasse
3. Zyklus Oberstufe
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