Urteile Inland und Ausland
Urteile Inland und Ausland
Bitte hinterlegt hier Urteile aus dem In- und Ausland zum Thema „Impfen“,
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Re: Urteile Inland und Ausland
Wichtiger Beschluß des AG Weilheim, Familiengericht, zum Kindeswohl im Hinblick auf eine Elternentscheidung über eine Covid-19-Impfung
Der Sachverhalt: Die Ehe der Eltern ist rechtskräftig geschieden, beide Sorgeberechtigten sind sich nicht einig, ob das gemeinsame Kind (Alter unbekannt, vermutlich unter 14) gegen das Coronavirus geimpft werden soll. Die Mutter beantragt, ihr die alleinige Entscheidung darüber zu übertragen.
Die Entscheidung: Das Familiengericht lehnte dies nun ab. Zur Begründung heißt es im Beschluß: Es erscheint jedenfalls nicht dem Kindeswohl dienlich, dem Kind die Verantwortung für die Gesundheit der Verwandten aufzubürden. Personen, die ein erhöhtes Risiko haben, können sich durch Erst, Zweit- und Boosterimpfung schützen, ohne daß eine flächendeckende Impfung von Kindern erforderlich wäre.
Nach Einschätzung des Gerichts überwiegt das Risiko einer Impfung die Vorteile für das Kind und daher sei die Impfung nicht kindeswohldienlich. Der Antrag der Mutter, ihr allein die Entscheidungsbefugnis zu übertragen, war daher abzulehnen.
Aktenzeichen:
Amtsgericht Weilheim i.OB, Beschluss vom 13.01.2022, Az. 2 F 538/21
Link zur Entscheidung:
https://www.vaterlos.eu/wp-content/uplo ... isiert.pdf
Mein Kommentar: Bedeutsam an dieser Entscheidung ist, daß auch die behandelnde Kinderärztin die Impfung des Kindes empfohlen hatte. Dennoch blieb der Vater standhaft. Das Gericht setzt sich hier kritisch mit der Impfempfehlung der StIKo, den Studien zu Risiken einer Impfung und mit den Möglichkeiten eines anderweitigen Schutzes vulnerabler Personen auseinander. Insofern hat das Gericht hier tatsächlich einmal seine Aufgabe einer Überprüfung des konkreten Einzelfalls erfüllt. Es gibt sie also noch, die fundierte juristische Arbeit...!
Der Sachverhalt: Die Ehe der Eltern ist rechtskräftig geschieden, beide Sorgeberechtigten sind sich nicht einig, ob das gemeinsame Kind (Alter unbekannt, vermutlich unter 14) gegen das Coronavirus geimpft werden soll. Die Mutter beantragt, ihr die alleinige Entscheidung darüber zu übertragen.
Die Entscheidung: Das Familiengericht lehnte dies nun ab. Zur Begründung heißt es im Beschluß: Es erscheint jedenfalls nicht dem Kindeswohl dienlich, dem Kind die Verantwortung für die Gesundheit der Verwandten aufzubürden. Personen, die ein erhöhtes Risiko haben, können sich durch Erst, Zweit- und Boosterimpfung schützen, ohne daß eine flächendeckende Impfung von Kindern erforderlich wäre.
Nach Einschätzung des Gerichts überwiegt das Risiko einer Impfung die Vorteile für das Kind und daher sei die Impfung nicht kindeswohldienlich. Der Antrag der Mutter, ihr allein die Entscheidungsbefugnis zu übertragen, war daher abzulehnen.
Aktenzeichen:
Amtsgericht Weilheim i.OB, Beschluss vom 13.01.2022, Az. 2 F 538/21
Link zur Entscheidung:
https://www.vaterlos.eu/wp-content/uplo ... isiert.pdf
Mein Kommentar: Bedeutsam an dieser Entscheidung ist, daß auch die behandelnde Kinderärztin die Impfung des Kindes empfohlen hatte. Dennoch blieb der Vater standhaft. Das Gericht setzt sich hier kritisch mit der Impfempfehlung der StIKo, den Studien zu Risiken einer Impfung und mit den Möglichkeiten eines anderweitigen Schutzes vulnerabler Personen auseinander. Insofern hat das Gericht hier tatsächlich einmal seine Aufgabe einer Überprüfung des konkreten Einzelfalls erfüllt. Es gibt sie also noch, die fundierte juristische Arbeit...!
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Re: Urteile Inland und Ausland
https://www.ilparagone.it/attualita/il- ... -sentenza/
Grobe Übersetzung: ein Vater in Italien hat seine Klage gewonnen, seine Kinder nicht impfen zu lassen, obwohl die Mutter das wollte.
Grobe Übersetzung: ein Vater in Italien hat seine Klage gewonnen, seine Kinder nicht impfen zu lassen, obwohl die Mutter das wollte.