Hinter den Kulissen

Allgemeine Fragen beantworten wir gerne hier. Kompliziertere Fälle, die nicht öffentlich besprochen werden sollen oder bei denen intensivere, individuelle Fragen bestehen, beantworten wir unter piu.li@piu.li
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Hinter den Kulissen

Beitrag von admin »

Liebe Forenmitglieder

Was droht euren Kindern im nächsten Pandemie Winter an den Schulen? Maskenpflicht und Testpflicht? Das war gestern.

Der folgende Text ist lang, aber sehr wichtig und kaum kürzer zu halten. Es erspart uns allen und vor allem unseren Kindern viel Leid, wenn wir jetzt reagieren und die Entwicklungen erkennen, die wir offensichtlich jeden Tag
auf dem Tisch haben.

Die Situation sieht für uns leider sehr dramatisch aus.

Durch unsere Arbeit erhalten wir täglichen Einblick und Überblick. Die Tricks bei der Verhinderung des Homeschooling oder den Versuch private Schulen zu verhindern sehen wir im Zusammenhang damit, die Gesellschaft unter Kontrolle zu halten.

Wir glauben es ist nicht gewollt, dass unsere Kinder in ihren
Lebensumständen frei sind. Wir glauben dass die Schulpflicht missbraucht wird, um die Kinder mit der Schule unter Kontrolle zu halten.

Doch wofür?

Wir haben derzeit mit zwei wichtigen Fällen zu tun, die sich mit obligatorischer Impfungen bei Kindern beschäftigen. Obligatorische Impfungen? Wie kann das sein?

Das Bundesgericht hatte in einem Präzedenzfall im Jahre 2020 entschieden, dass die BAG Impfempfehlungen als verpflichtende Impfungen von der KESB verlangt werden können, wenn ein Elternteil die Impfung verlangt. Wir
kennen die betroffene Mutter aus Basel-Landschaft und haben Einblick in die vollständigen Gerichtsakten.

Bei einer anderen Mutter, im Musterfall Schweizer ist das Obergericht Aarau einen Schritt weitergegangen. Es hat basierend auf diesen Präzedenzfall aus Basel-Landschaft erklärt, dass es Kindeswohlgefährdung sei, empfohlene
Impfungen nicht zu vollziehen. Würden die Eltern nicht zustimmen, müsste dies eben die KESB veranlassen. Auch diese Mutter kennen wir und haben vollständigen Einblick in die Akten.

Rechtlich unfair und pikant ist die Situation, da weder das Familiengericht noch das Obergericht in diesem Fall Argumente gegen die - nun verpflichtenden - BAG „Impfempfehlungen“ hören wollten. Ja beide Gerichte
liessen noch nicht einmal zu, dass alle Beweismittel eingebracht werden können.

Aufgrund der Verfahrensart war der ganze Prozess eine Art
Schnell-Gerichtsbarkeit. Beim dort obligatorischen summarischen Verfahren darf der Richter gar keine Beweisführung zulassen die das Verfahren verzögern könnte.

Die Beschwerde Schweizer über diese unhaltbare Situation beim Bundesgericht vom 17. Februar 2022 wurde entgegen den Regeln des Ausstandsgesuches gegen die aus unserer Sicht befangenen Richter von diesen zurückgewiesen.

Mit Ausstandsgesuch belegte Richter des ersten Musterverfahrens finden es also ganz o. k., dass die Mutter keine Beweisführung gegen die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit einbringen kann.

Sie sind auch der Meinung, dass sie selbst entscheiden können ob sie befangen sind oder nicht. Das Bundesgerichtsgesetz sieht aber ab Art. 34 klare Regeln vor, die sie einfach missachten.

Diese ganze Entwicklung kann dazu führen, dass im nächsten Winter bei der nächsten Pandemiepanik 😱 😷 die Impfung von Kindern verlangt werden kann und über die Schulpflicht dann eine Gefährdungsmeldung an die KESB für die Kinder geht, die sich nicht impfen lassen.

Das ist alles andere als weit hergeholt.

In verschiedenen europäischen Ländern ist in Gesetzgebungsprozess bereits die Argumentation vorhanden: Wer sich nicht impft wird behandelt wie jemand, der absichtlich eine Krankheit verbreitet.

Das wäre dann eine schwere Straftat.

…mit der man in letzter Konsequenz die Eltern von den Kindern isolieren und fremdplazieren kann.

Es wäre also dann möglich, mit dem Bundesgerichtsurteil sowohl bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eine Impfung für die Kinder zu erzwingen, als auch eine Strafanzeige gegen die Eltern wegen absichtlicher
Verbreitung von Krankheiten einzureichen.

Es ist wichtig diese Gefahr zu erkennen bevor sie sich realisiert. Offensichtlich in der Schweiz ist bereits die Vorbereitung eines über die Schulen durchsetzbaren Impfobligatoriums ohne parlamentarische
Gesetzgebung, ohne Volksentscheid und ohne rechtlich angreifbare „BAG Impfempfehlung“.

Aus unserer Sicht wird ein solches Szenario im Hintergrund vorbereitet. Dafür spricht auch die Eile mit der das Bundesgericht die letzte Entscheidung in weniger als einem Monat gefällt hat.

Die Beschwerde wurde am 17. Februar 2022 eingereicht. Sie enthält einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege, einen Antrag auf Wiederherstellung der Frist um weitere Argumente bedingt durch die Krankheit der Klägerin einbringen zu können, ein Ausstandsgesuch gegen die Richter des ehemaligen Präsidentenfalles und so weiter. Unter normalen Umständen hätte es Monate gedauert all diese Fragen zu klären. Die handelnden Richter, die durch die Befangenheitsanträge / Austandsgesuche nicht hätten urteilen dürfen, haben mit den abstrusesten Argumenten und gegen alle Regeln den Entscheid einfach durchgepeitscht. Noch nicht einmal einen Gerichtskostenvorschuss
wurde verlangt, um das Verfahren schnellstmöglich entscheiden zu können.

Dies ist sonst unüblich, denn zuerst wird ein Vorschuss verlangt. Das hätte der Beschwerdeführerin die Möglichkeit gegeben, die Beschwerde zurückzuziehen. Doch die durch das Ausstandsgesuch belegten Bundesrichter, wollten unbedingt am 15. März 2022 eine Entscheidung fällen.

Dies deutet aus unserer Sicht daraufhin, dass man keine Zeit verlieren will. Es deutet darauf hin, dass dies alles in einem grösseren politischen Kontext zu sehen ist.

In einem konkreten KESB-Fall zu den durch das Bundesgericht erzwungener Impfungen durch Kinder im Kanton Basel-Landschaft haben wir nun die Situation, dass eine KESB massiven Druck aufsetzt, gegen eine Mutter von
zwei Kindern, endlich impfen zu lassen.

Der Druck ist unbeschreiblich und die Mutter muss ich mit unglaublichen Fragen auseinandersetzen. Und dies alles ohne dass die Mutter die „BAG-Impfempfehlungen“ auf neuestem wissenschaftlichen Stand rechtlich
diskutieren kann. Das perfide: Die Mitarbeiter dieser KESB glauben vielleicht sogar, dass das Gericht wissenschaftlich die Impfungen geprüft habe und gehen lediglich nur von einer „renitenten“ Mutter aus. Dass sie vollstrecken sollen, was letztlich gar nicht geprüft wurde, macht sie
selbst zu Opfern einer Verletzung der Gewaltenteilung, die auf sie zurückfallen kann.

Die Dinge passieren also bereits. Sie sind nur noch nicht offenbar. Man muss kein Impfgegner sein, um empört darüber zu sein.

Wir haben deshalb in unserem Verein einige Gespräche geführt und unsere Rechtsexperten hinzugezogen.

Gestandene und erfahrene seriöse Personen sind entsetzt, über die neue Qualität der Rechtsprechung am Bundesgericht. Sie sind schockiert über die Beschädigung dieser Institution und ihre eigenen Befürchtungen wurden übertroffen.

Wenn genügend Wille unter euch da ist, genügend Unterstützung und Kraft, können wir es schaffen diese Situation zu stoppen.

Es gibt die Möglichkeit eines politischen und rechtlichen Vorgehens.

Wir glauben dass wir nicht erst warten sollten, bis das Problem die Masse erreicht. Bis die nächste Pandemie kommt und man aus dem Druck der Schulen und den Missbrauch der Schulpflicht handeln muss.

Wie denkt ihr dazu. Es ist wichtig für uns eure Meinung hier zu erfahren: https://t.me/homeschoolingschweiz/9511

Wir rufen euch weiterhin dazu auf, neben der Telegrammgruppe PIU Homeschooling Schweiz in den folgenden Gruppen Aktiv zu sein, die nächsten
Schritte abzuwarten und dann aktiv zu werden:

1. PIU KESB
https://t.me/piuKESB

2. PIU Gerichtsreporter
https://t.me/gerichtsreporter

3. PIU Bundesgericht Impfzwang
https://t.me/Impfpraezedenzfall

und besonders wichtig zur Unterstützung der betroffenen Familien:

4. Nothilfe Vereinigung
https://t.me/nothilfevereinigung

Viele Grüsse
PIU Rechtsdienst

Piu.ch

Verein PIU
Postfach 2647
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