Guten Tag
Im Kanton Luzern darf eine Lehrerin/ ein Lehrer (neu) nur noch 4 Kinder unterrichten. Die Dienststelle für Volksschulbildung stützt sich mit dieser Entscheidung auf die Verordnung zur Privaten Schulung. In der Praxis wurde bis anhin davon ausgegangen, dass 2 Vierergruppen unabhängig voneinander unterrichtet werden dürfen, da jeweils nur die halbe Lektionenanzahl der Volksschule unterrichtet werden muss. Es wurde bis jetzt jeweils auch so bewilligt und geduldet.... Ich habe über 3 Wochen an einer Jahresplanung für eine 2. Vierergruppe gearbeitet und diese zusammen mit den Gesuchen fristgerecht vor Ende April eingereicht und es wird nicht mehr bewilligt. Das bedeutet, dass sich eine Lehrerin ihren Lebensunterhalt nicht mehr auf diese Weise sichern kann und alle Eltern, welche auf die bis heute tolerierte Praxis gesetzt haben, ohne Homeschoolinglösung für das kommende Schuljahr dastehen.....
Dies einfach als Info aus dem Kt. Luzern.
Was mit all jenen geschieht, welchen bereits Bewilligungen für 2 Vierergruppen erteilt wurden, klärt der Rechtsdienst des Kantons (oder der Behörde) ab.
Freundliche Grüsse
Annette Löffel
Meldung aus dem Kanton Luzern
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