Regel Private Schulung AG, 01.2023

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Regel Private Schulung AG, 01.2023

Beitrag von admin »

Private Schulung im Kanton Aargau

Die Schulpflicht kann auch im Rahmen einer privaten Schulung erfüllt werden. Die private Schulung schulpflichtiger Kinder durch die Eltern, Pflegeeltern oder durch eine Drittperson muss der zuständigen Schulführung gemeldet werden. Die Inhaber der elterlichen Sorge haben zu gewährleisten, dass ihre Kinder genügend geschult werden.

Die private Schulung steht unter staatlicher Aufsicht. Aufnahme und Beendigung einer privaten Schulung sind gestützt auf die Verordnung über die Volksschule der Schulleitung mindestens 14 Tage im Voraus zu melden. Die Aufnahme einer privaten Schulung ist in der Regel nur auf Semesterbeginn möglich. Die Schulführung fordert die Eltern auf, den Nachweis des genügenden Unterrichts (regelmässiger, strukturierter Unterricht, Einhalten des Lehrplans, Leistungsnachweise der Kinder, u.a.) zu erbringen. Es besteht eine Meldepflicht durch die Schulführung an das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS).

Die Überprüfung des genügenden Unterrichts erfolgt regelmässig durch die Schulaufsicht in Absprache mit der Schulführung vor Ort.

Quelle
https://www.ag.ch/de/verwaltung/bks/kin ... e-schulung
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